14.11.23 15:51 Alter: 1 Jahr(e)

Landkarte Psychische Belastung hilft bei Gefährdungsbeurteilung


Oft fällt es im Zuge von Zertifizierungsprozessen auf - und zwar wenn sie fehlt... Die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen. Seit Oktober 2013 fordert der Gesetzgeber im Arbeitschutzgesetz die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der in §5ArbSchG festgelegten Gefährdungsbeurteilung.

Die Landkarte Psychische Belastungen wurde im Zuge des Projektes Arbeit 2020 in NRW entwickelt, welches ein über sechs Jahre gefördertes Gemeinschaftsprojekt der Gewerkschaften IG Metall NRW, IG BCE Nordrhein, NGG NRW, IG BAU Rheinland und des DGB NRW war.

Im Rahmen der dort u.a. mit SUSTAIN CONSULT durchgeführten über 90 betrieblichen Prozessbegleitungen von „Arbeit 2020“ waren psychische Belastungen in Veränderungsprozessen immer wieder ein Thema. Aus diesem grund wurde der methodische Ansatz der Betriebslandkarte Arbeit und Industrie 4.0 auf das Thema psychische Belastungen übertragen.

Das Besondere: Die Einschätzung möglicher Gefährdungen wird mit dem betrieblichen Transformations- und Veränderungsprozess in Verbindung gesetzt. Auf diese Weise gelingt ein schneller Bezug zur möglichen Lösungsansätzen. Da die Einschätzungen im Rahmen von Workshops mit den Beschäftigten ermittelt werden, sind die Ansätze sehr praxis- und beteiligungsorientiert.

https://www.arbeit2020.de/veroeffentlichungen/projekt-veroeffentlichungen/

Ansprechpartnerin:
Inger Korflür
korfluer@sustain-consult.de
T: +49 (0)231 - 981 285 16

 

 


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